Risikostrukturausgleich
Der 1994 im Zusammenhang mit der freien Kassenwahl eingeführte Risikostrukturausgleich (RSA) zwischen den gesetzlichen Krankenkassen ist ein zentrales Element der „solidarischen Wettbewerbsordnung“ der GKV. Der RSA soll insbesondere dafür sorgen, dass Krankenkassen Wettbewerbsvorteile nicht durch die Selektion möglichst „günstiger Risiken“ erzielen können, sondern in erster Linie auf Erfolge bei der gezielten Beeinflussung von Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung angewiesen sind. Dadurch wird der Krankenkassenwettbewerb „funktionalisiert“, ohne dass die grundlegenden Solidarprinzipien der GKV gefährdet würden.
Weil jeder Wettbewerb von seinem Wesen her einen dynamischen Prozess darstellt, bedarf auch die Ordnung des Kassenwettbewerbs der ständigen Überprüfung und Anpassung. Hierzu zählt auch die Weiterentwicklung des bestehenden RSA zu einem direkt morbiditätsorientierten RSA („Morbi-RSA“), wie sie der Gesetzgeber bereits 2001 beschlossen hatte. Mit zweijähriger Verzögerung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan soll der Morbi-RSA zum 1. Januar 2009 zusammen mit dem Gesundheitsfonds eingeführt werden.
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Hendrik Dräther
Tel. 030/34646-2582
hendrik.draether(at)wido.bv.aok.de
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