Gesundheitsfonds, Bürgerversicherung, Kopfpauschalen
Durch die mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) beschlossenen Reformmaßnahmen soll die Ausgestaltung der GKV-Finanzierung ab 2009 grundlegend verändert werden. Dazu wird ein zentraler Gesundheitsfonds geschaffen, der vor allem dadurch gespeist wird, dass alle GKV-Mitglieder und ihre Arbeitgeber Beiträge auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Beitragssatzes entrichten. Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds für ihre Versicherten risikoadjustierte Zuweisungen, die sie im Bedarfsfall durch kassenindividuelle Zusatzbeiträge ihrer Mitglieder ergänzen müssen.
Im Vorfeld der Gesundheitsreform wurde die Debatte der künftigen GKV-Finanzierung durch zwei zentrale Begriffe beherrscht: „Bürgerversicherung“ und „Kopfpauschalen“ (bzw. „Gesundheitsprämien“). An der Reformdiskussion um diese beiden Konzepte hatte sich das WIdO mit einer Reihe von Publikationen aktiv beteiligt. Nach Inkrafttreten der Gesundheitsreform steht nun die Auseinandersetzung mit dem Konzept aus zentralem Gesundheitsfonds, einheitlichem Beitragssatz plus kassenindividuelle Zusatzbeiträge im Mittelpunkt der WIdO-Analysen.
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Hendrik Dräther
Tel. 030/34646-2582
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